Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der BINDER IT-Systemhaus GmbH, Max-Eyth-Str. 38, 71088 Holzgerlingen

Stand: 01.01.2021

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  1. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  1. Abweichende, widersprechende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen betreffend Technik, Form, Farbe und/oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren ausdrücklich vor.
  1. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  1. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann sowohl mit der Annahmeerklärung, als auch gesondert erfolgen.
  1. Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware unverzüglich informiert. Ein erbrachter Kaufpreis wird unverzüglich zurückerstattet.
  1. Sofern der Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigenturm an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, es sei denn, es ist einzelvertraglich etwas anderes vereinbart.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
  1. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Verletzung einer der in Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung genannten Pflichten, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  1. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  1. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware, mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen *

  1. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertragsschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Belehrung über das Widerrufsrecht durch uns, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei der wiederkehrenden Leistung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung.
  1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
  1. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts der Verbraucher.
  1. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B.: Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. * gilt nur bei Fernabsatzverträgen

§ 5 Vergütung

  1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis für Verbraucher bzw. bei Fernabsatzverträgen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Unternehmen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von mindestens 7,95 €. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Ist der Käufer Verbraucher kann der Kaufpreis per Vorkasse, Nachnahme oder Barzahlung geleistet werden. Bei Unternehmen kann der Kaufpreis per Rechnung oder Barverkauf beglichen werden.
  1. Der Kunde verpflichtet sich die Ware innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Es bedarf keiner weiteren Mahnung. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  1. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Gefahrenübergang

  1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
  1. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache beim Versendungskauf mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  1. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.

§ 7 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewährleistung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  1. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
  1. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde zusätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  1. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  1. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
  1. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns, mit Ausnahme der hiervon abweichenden individuellen Vereinbarungen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung sind von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht betroffen. Weiter gelten die Beschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.
  1. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

Besondere Bedingungen für den technischen Kundendienst

  1. Unser technischer Kundendienst umfasst entweder die Einzelleistung Full-Service, Reparatur, Wartung oder Reinigung. Die Einzelleistung Full-Service erfolgt auf Grund eines gesonderten Vertrages.
  1. Für unsere Leistungen übernehmen wir die Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Dauer. Wir die Leistung am Niederlassungsort des Kunden erbracht, beginnt die Gewährleistung mit Abschluss unserer Arbeiten. Andernfalls mit Übergabe des Gegenstandes, an dem wir die Leistungen erbracht haben. Wir haften nur für unmittelbare Schäden an den Geräten, die Gegenstand unserer Kundendienstleistung waren. Weitere Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Reklamationen des Vertragspartners können nur innerhalb 14 Tagen ab Beginn der Gewährleistungsfrist berücksichtigt werden. Ist der Kunde Kaufmann gelten die §§ 377, 378 HGB. Die Mängelbeseitigung durch uns erfolgt ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung.
  1. Für den Vergütungsanspruch aus Kundendienstarbeiten steht uns ein Pfandrecht an den in unserem Besitz befindlichen Gegenständen zu. Holt der Vertragspartner einen Gegenstand nicht innerhalb eine Woche ab, können wir nach einer Nachfrist von 2 Wochen, Lagergebühren verlangen. Erfolgt die Abholung auch 2 Monate nach der gesetzten Nachfrist nicht, so entfallen unsere Pflicht zur Aufbewahrung und die Haftung für Beschädigungen oder Untergang. Außerdem sind wir zur Verwertung des Gegenstandes nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt. Ein Mehrerlös wird dem Vertragspartner erstattet.
  1. Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden gefordert, steht uns eine angemessene Vergütung zu. Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, müssen wir den vorherigen Zustand nur wiederherstellen, wenn dies wirtschaftlich und technisch vertretbar ist.
  1. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe erteilt, sind wir unter Berücksichtigung des Verkehrswertes berechtigt alle Reparaturen auszuführen, die zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so können wir diese ohne besonderen Auftrag beseitigen, wenn die Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert des Gegenstandes stehen.
  1. Tritt der beanstandete Fehler nicht auf, kann ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr beschafft werden, ist der Vertragspartner zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder wird der Auftrag ohne unser Verschulden zurückgezogen, werden die entstandenen Kosten berechnet.
  1. Die durchgeführten Arbeiten werden spezifisch aufgegliedert und nach den ermittelten Arbeitswerten abgerechnet. Generalüberholungen werden nur nach genehmigtem schriftlichem Kostenvoranschlag ausgeführt. Eine Überschreitung der genannten Kosten ist bis zu 15 % zulässig. An- und Abfahrtzeiten sind Arbeitszeit. Die Kosten für die An- und Abfahrt, sowie Spesen trägt der Kunde.

Technisch Organisatorische Maßnahmen nach DSGVO

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  1. Zutrittskontrolle
    Unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen wird ausgeschlossen durch:
  • Personalisierte Chipkarten für Öffnen der Zugangstüren erforderlich
  • Personenkontrolle durch Sekretariat
  • Sorgfältige Auswahl von Reinigungspersonal und Dienstleistern mit ADV-Vertrag bzw. Verschwiegenheitsverpflichtung
  • Kein unbeaufsichtigter Zugang von Besuchern
  • Separater Schulungs-/Besprechungsraum mit eigener Infrastruktur
  • Server im zertifizierten Rechenzentrum
  1. Zugangskontrolle
    Eine unbefugte Systembenutzung wird ausgeschlossen durch:
  • Regelung zur Nutzung von Datenträgern und Workstations/Mobile Devices
  • Zugang externer Dienstleister außerhalb der Geschäftszeiten. Alle Systeme abgeschalten bzw. mit Kennwort geschützt. Sensible Daten unter Verschluss
  1. Zugriffskontrolle
    Unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb der IT-Systeme wird ausgeschlossen durch:
  • Regelung über Berechtigungskonzept
  • Verwendung von Gruppenrichtlinien, Dokumentation der Berechtigungsvergabe
  • Verwaltung der Rechte durch Systemadministrator
  • Anzahl der Administratoren auf das „Notwendigste“ reduziert. Hinterlegtes Systemadministrator-Passwort bei der Geschäftsleitung
  • Passwortrichtlinie inkl. Passwortlänge, Passwortwechsel
  • Protokollierung von Zugriffen auf Anwendungen, insbesondere bei der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten in Vorbereitung
  • Sicherung im Rechenzentrum in 2. Brandabschnitt
  • Online-Sicherung zusätzlich in 2. ISO27001 zertifiziertes Rechenzentrum
  • physische Löschung von Datenträgern vor Wiederverwendung
  • ordnungsgemäße Vernichtung von Datenträgern mit Protokoll
  • Einsatz von Aktenvernichter und zertifizierten Entsorgern
  • Firewall Konzept für Standort und Rechenzentrum
  1. Trennungskontrolle
    Die Trennung von Datenbeständen mehrerer Auftraggeber werden gewährleistet durch:
  • physikalisch getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen oder Datenträgern
  • Erstellung eines Berechtigungskonzepts
  • Festlegung von Datenbankrechten
  • Trennung von Produktiv- und Testsystem
  • Getrenntes WLAN-Netz für intern und Gast
  • Verschlüsselte E-Mail für Datenaustausch
  1. Pseudonymisierung (Art. 32 Abs. 1 lit. a DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechende technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen sind nicht anwendbar.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  1. Weitergabekontrolle
    Das unbefugte Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport wird ausgeschlossen durch:

–        Ausschließliche Verwendung von VPN-Tunneln

–         Kunden initiierte Fernwartung per TeamViewer

–         Kein physischer Transport von unverschlüsselten Datenträgern

  1. Eingabekontrolle
    Ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind wird sichergestellt durch:

–        Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten im Warenwirtschaftssystem

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

  1. Verfügbarkeitskontrolle und rasche Wiederherstellbarkeit
    Der Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt
  • Alle Server im zertifizierten DATEV-Rechenzentrum mitSLA mit 99 % Verfügbarkeit 24/7, 365 Tage im Jahr
  • Backup- & Recovery Konzept in 2. Brandabschnitt Inkl. Testen von Datenwiederherstellung
  • Virenschutz für alle Systeme (F-Secure)
  • 2 getrennte Datenleitung (Glasfaser und Kupfer)
  • Monitoring und regelmäßiges Patchen für alle Server und Arbeitsstationen

4.  Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  1. Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers und seiner Dienstleister werden bei Beginn ihrer Tätigkeit unmittelbar auf die Wahrung der Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten und die Wahrung des Postgeheimnisses verpflichtet.
  2. Es wird ein Datenschutz-Management-System vorgehalten.
  3. Es existiert ein Verfahren zum Incident-Response-Management (Meldung von Datenpannen).
  4. Es werden bei der Planung und Entwicklung von Systemen datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 Abs. 2 DS-GVO) gewählt.
  5. Es findet eine Kontrolle der Durchführung des Auftrags laut diesem Vertrag statt:
    Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers:

    • a) formalisiertes Auftragsmanagement
    • b) strenge Auswahl von Dienstleistern
    • c) Kontrollen und Nachkontrollen von Dienstleistern

Unsere Hinweise um Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie hier: